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Datensicherheit bei Saugrobotern
Würden Sie einen Fremden in Ihre privaten Räume lassen, der jeden Winkel Ihres Zuhauses kennt und über Ihre gesamten Lebensgewohnheiten bestens Bescheid weiß? Jemand, der unter Umständen diese Infos an unerwünschten Stellen ausplaudert? Ganz bestimmt nicht.
Doch halt: Besitzen Sie einen Saugroboter? Dann haben Sie diesen „Spion“ vielleicht schon im Haus!
Viele Saugroboter, insbesondere die teureren High-End-Modelle, sammeln Daten während der Reinigung und identifizieren die Positionen der Wände und Möbel. Dies hilft ihnen, einen Crash bzw. das Festfahren an ungünstigen Stellen zu vermeiden. Gleichzeitig erstellt das Gerät auch eine Karte Ihres Hauses, die es dann mit Amazon, Apple oder Google teilen kann. Experten sind sich einig: Die Grenze zwischen intelligenten Heimdaten und Datenschutz kann eine sehr sensible sein. In den Händen eines Unternehmens wie Amazon, Apple oder Google könnten diese Daten dazu genutzt werden, die wachsende Produktkategorie der digitalen Haushaltshilfen und andere Kategorien zu beflügeln. Die Folgen könnten wie folgt aussehen.
Mögliche Folgen
Die Daten können, wenn sie weitergeleitet und genutzt werden, vielerlei Zwecken dienen. Die Auswirkungen sind leicht vorstellbar. Kein Sessel in Ihrem Wohnzimmer? Vielleicht sehen Sie beim nächsten Mal, wenn Sie Facebook öffnen, eine Anzeige für Wohnzimmersessel. Hat Ihr Saugroboter Anzeichen eines Babys erkannt, das im Haushalt lebt? Werbetreibende könnten Sie entsprechend mit Anzeigen für Babyausstattung aller Art bombardieren. Informationen über die Größe eines Hauses und die Menge der Möbel darin könnten es Werbetreibenden ermöglichen, das Einkommensniveau des Eigentümers abzuschätzen. Schließlich kann es sogar möglich sein, die vom Eigentümer verwendeten Marken zu identifizieren.
Besonders in Kombination mit anderen Daten wird man dazu in der Lage sein, eine Menge Informationen darüber preiszugeben, wie der Lebensstil der Menschen aussieht und wie sich deren täglichen Muster gestalten.
Zudem ergeben sich in der Folge einer solchen Entwicklung eine Vielzahl von Rechtsfragen, zum Beispiel:
- Was passiert, wenn ein Saugroboter-Benutzer der Datennutzung zustimmt und später sein Haus verkauft? Jetzt haben die Käufer der Daten eine Karte von einem Haus, das jemandem gehört, der nicht zugestimmt hat.
- Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Darf die Versicherung bei einem Brand des Hauses die Daten beschaffen und damit mögliche Ursachen identifizieren?
- Darf die Polizei die Daten nach einem Einbruch oder Raubüberfall benutzen?
Video: Wie intelligent sind AI-Saugroboter?
Was sagen die Hersteller?
In einer schriftlichen Antwort erklärte ein bekannter Hersteller von Saugrobotern, dass er sich „dem absoluten Schutz der kundenbezogenen Daten verpflichtet“. Schließlich könnten Verbraucher einen Saugroboter auch nutzen, ohne ihn mit dem Internet zu verbinden, oder den Versand von Kartendaten in die Cloud über die mobile App ablehnen. Es werden keine Daten an Dritte verkauft, heißt es in der Erklärung. Andere Hersteller dagegen schränken dies wie folgt ein: „Es werden keine Daten ohne die Zustimmung unserer Kunden an Dritte weitergegeben.“
Die sogenannte „Informierte Einwilligung“ kann natürlich ein vage definierter Begriff sein. Das größte Problem: Es wird sich hierbei um eine Datenschutzerklärung handeln, die nur wenige Verbraucher lesen. Hier muss die Zustimmung durch geeignete Maßnahmen nachvollziehbar eingefordert werden - etwa durch Anhaken einer Checkbox vor Inbetriebnahme des Gerätes.
Fazit:
Auf lange Sicht ist es vielleicht gar nicht die wichtigste Frage, was die Saugroboter-Hersteller mit den Daten ihrer Benutzer machen. Die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die Privatsphäre von Verbrauchern könnte vielmehr Auswirkungen auf die Datenschutzgesetze haben, die wiederum Dinge wie etwa die Strafverfolgung einschränken können. Hier ist noch viel Arbeit zu leisten.